Abgeschickt von martin am 18 Mai, 2009 um 21:49:51
Antwort auf: Duldungsrecht Gerätehütte im Aussenbereich Bayern von AussenHaus am 16 Mai, 2009 um 11:14:04:
Ein "Duldungsrecht" für einen Schwarzbau tritt niemals ein!
Im Außenbereich auf einem "Waldgrundstück" gehen die Chancen für eine Genehmigung gegen Null; dennoch würde ich die Möglichkeiten in einem Gespräch mit der zuständigen Baugenehmigungsbehörde ausloten.
Martin
: Sachverhalt:
: Neuerwerb eines (umfriedeten)Gartenlandes,Waldgrundstückes in Bayern im Aussenbereich.
: Darauf Garten-bzw. Geräteschuppen (ohne Fenster, ohne Ofen, ca.15m²) OHNE Baugenehmigung.
: Frage:
: Gibt es ein Duldungsrecht für dieses Gebäude, wenn ja nach wievielen Jahren?
: Oder gibt es eine Möglichkeit der Baugenehmigung hierfür?