Abgeschickt von GAST am 15 Mai, 2009 um 11:23:19
Leider ist es im Außenbereich ohne Einzelfallentscheidung schwierig bzw. fast unmöglich eine Baugenehmigung - ob als Wohnhaus oder Ferienbungalow - zu bekommen und wir lt. Bauamt nur max 50 qm Bruttogrundfläche Genehmigung erhalten werden. Gebe es Grenzfälle als Alternative?
Bsp.:Wäre eine Art Grenzbebauung zum Nachbargrundstück, ähnlich wie Doppelhaushälfte - Wand an Wand - nur in Form von Bungalows möglich?
Vielleicht besteht die Aussicht, das Nachbargrundstück zu kaufen oder unser Grundstück zu teilen, zwei Bauanträge für 2 Bungalows von ca. 50qm stellen und diese dann Wand an Wand auf Grundstückgrenze zu bauen.
Darf man mehr als die genehmigte Größe in Sachsen bauen ohne das Abriß droht?