Re: Besitzverhältnisse Grundbuch und Baukosten


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Abgeschickt von Anders Leben am 06 Mai, 2009 um 08:33:14:

Antwort auf: Besitzverhältnisse Grundbuch und Baukosten von Judith1977 am 05 Mai, 2009 um 20:52:44:

das Haus dürfte aber zivilrechtlich wesentlicher Bestandteil des Grundstückes werden und damit sachenrechtlich Eigentum Ihrer Eltern sein (nachzulesen in §§ 94 und 95 BGB).

Evtl. kann man mit einer Aufspaltung in Wohnungseigentum, Einräumung eines Erbbaurechts oder von Dienstbarkeiten noch einige Feinheiten regeln, denn damit könnten Sie u.U. "ein Recht an einem fremden Grundstück" wirksam begründen.

Falls Sie das Haus fremdfinanzieren, müßten Ihre Eltern in der bislang gewählten Konstruktion auch bei einer etwaigen Finanzierung mit ins Boot genommen werden.

Sie sollten sich hierzu qualifiziert anhand Ihrer konkreten Bedürfnisse beraten lassen - ein Forum ist dazu kein guter Platz.


: Hallo,

: angenommen wir bauen auf dem Grundstück meiner Eltern mit deren Zustimmung und auf unsere Kosten ein Haus. Gehört dieses Haus uns dann rein rechtlich uns, auch wenn wir nicht im Grundbuch stehen?

: Der Hintergrund der Frage ist folgender: Aus diversen Gründen wollen wir das Grundstück selbst nicht auf uns überschreiben. Auf der anderen Seite wollen wir im Erbfall vermeiden, dass Grundstück und Haus als Erbe gewertet werden. Das Haus haben wir ja selbst bezahlt.

: Judith





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