Abgeschickt von Susanne am 04 Mai, 2009 um 13:01:21
Lt. TE sind behördliche Anforderungen für Errichtungen der Außenanlagen an die Eigentümer umzulegen.
Ist ein gesetztlich vorgeschriebener Abstellraum für Räder-Mobilitätshilfen etc. eine behördliche Anforderung?
oder ist eine beh.Anf. eine aufgrund Stadtsatzung erlassene Anforderung ?
Ist ein Mülltonnenhaus, welches nicht vorgeschrieben ist umlegbar?
Danke für Info