Abgeschickt von Joachim Tredup am 03 Mai, 2009 um 19:36:51
Hallo !
Wir wohnen in einem EFH in Berlin. Direkt neben unserem Haus nutzen wir unsere Sitzecke seit 45 Jahren.
Unsere Nachbarin hat 60 cm von unserer Grundstücks-
grenze einen 2,5 X 3 m großen "Gartenunterstand aus Holz" errichtet.
Dieser "Gartenunterstand" wird im Sommer ständig genutzt. Durch den Lärm und den Genuß von Tabakwaren
fühlen wir uns sehr belästigt.
Frage: Welcher Abstand von der Grundstücksgrenze ist
einzuhalten.