Re: Ferienbungalow im Außenbereich


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Anke am 30 April, 2009 um 09:20:55

Antwort auf: Re: Ferienbungalow im Außenbereich von Bauassessor am 29 April, 2009 um 12:58:38:

Hallo, ja es handelt sich um Außenbereich (jedoch in der Stadt) zur gärtnerischen und Erholungsnutzung - in unmittelbarer Nähe ist bereits Wohnnutzung. Laut Bauamt haben wir aber die Möglichkeit einen Bungalow bis max. 50 Bruttogrundfläche zu bauen, da die anderen Gärten max. bebaute Fläche von 50 qm aufweisen. Jedoch befindet sich dort ebenfalls im Außenbereich ein Grundstück, welches die Hälfte von unserem ist, worauf ein Bungalow mit ca. 48qm und Garage mit ca. 28qm befindet. Können wir dann auch bis 80qm bauen? Wie ist die Rechtslage? Oder wieviel größer darf man einen Ferienbungalow bauen, wenn nur max. 50qm Bruttogrundfläche genehmigt sind ohne große Schwierigkeiten zu bekommen?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]