Abgeschickt von anders leben am 30 April, 2009 um 09:09:24:
Antwort auf: Re: Zufahrtsrecht über Fussgängerzone von Bolanger am 29 April, 2009 um 08:34:41:
Wo liegen denn die notwendigen Stellplätze des Hauses? Deren Nutzbarkeit sollte durch die für das Bistro erteilte Sondernutzungserlaubnis zumindest nicht beeinträchtigt werden.