Abgeschickt von martin am 20 April, 2009 um 18:01:56
Antwort auf: Dachabstand zur Grundstücksgrenze von Karl am 18 April, 2009 um 04:15:44:
Die Wand muss 3 m Abstand einhalten, nicht der Dachüberstand, der in der Regel bis zu einem 1 m überstehen kann (§ 7 b Nieders. BO).
Gruss, Martin
: Hallo,
: wir planen gerade einen Neubau (in Niedersachsen) und hätten gerne vorab gewusst, ob wir mit Wand, oder mit dem Dachüberstand 3m von der Grenze bleiben müssen?
: Vielen Dank für Eure Antworten.
: Gruß
: Karl