Abgeschickt von Bauassessor am 09 April, 2009 um 15:01:17:
Antwort auf: Definition Mischgebiet von DocPille am 09 April, 2009 um 12:55:05:
Das, was Sie beschreiben, wäre wahrscheinlich eher ein Dorfgebiet (MD), kein MI.
Die genaue Definition finden Sie in der Baunutzungsverordnung (§ 6 BauNVO). Im Wesentlichen ist ein Mischgebiet durch ein verhältnismäßig ausgewogenes Verhältnis von Wohnen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben.
: Wie definiert sich der Begriff "Mischgebiet", hinsichtlich des Baurechtes? Handelt es sich z.B.: bei einem Dorf, in dem sich neben Wohnhäusern auch landwirtschaftliche Betriebe befinden, bereits um ein solches oder nicht?
: Welche Einschränkungen beinhaltet ein sogenanntes Mischgebiet hinsichtlich der innerörtlichen Bebauung?
: Vielen Dank im Voraus!