Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 07 April, 2009 um 17:07:14:
Antwort auf: Rücknahme einer Baugenehmigung von Raskob am 07 April, 2009 um 13:54:20:
Hallo Raskop,
Vor Einreichung des Bauantrages kann zu Fragen des Bauvorhabens ein Bescheid (Vorbescheid) beantragt werden. Der Vorbescheid gilt zwei Jahre ab Erteilungsdatum
§ 69, § 72 Abs.. 1 bis 3, §§ 73 und 74, § 75 Abs. 1 bis 3 und § 77 Abs.2 gelten entsprechend.
mfg
Bodo Hermann