Abgeschickt von J. B. am 25 Maerz, 2009 um 10:29:16
Ein Gebäude wurde als Wirtschaftsgebäude genehmigt und errichtet. Allerdings wurden einige Änderungen vorgenommen die eine Wohnnutzung möglich machten. Das Gebäude wurde nie abgenommen und die Änderungen nie beanstandet. Gibt es da eine Art Verjährung oder Gewohnheitsrecht, so daß das Gebäude legalerweise als Wohngebäude genutzt werden kann oder besteht immer die Gefahr, daß ein Rückbau gefordert wird?