Abgeschickt von vnvnative am 24 Maerz, 2009 um 09:30:30:
Antwort auf: Einmessungspflicht von Bauherr am 23 Maerz, 2009 um 21:37:46:
Würde ich wegen der darin liegenden Grundrissänderung schon meinen, mehr dazu evtl. im Link bzw. bei Ihrer Katasterbehörde.
Wenn es um ganze Häuser ging, gab es wegen der Unterschiede bebaut/unbebaut schon mal Überraschungen, wenn bei verspäteter Einmessung die Grundsteuer (?) nachträglich eingefordert wurde. Keine Ahnung, ob ein Wintergarten da auch noch nennenswertes ausmacht.
: Ist ein nachträglich errichteter Wintergarten (in NRW) einmessungspflichtig? Gibt es ggf. Fristen oder kann man getrost auf eine amtliche Aufforderung warten?