Abgeschickt von Martin am 16 Maerz, 2009 um 18:32:28
Antwort auf: Baurecht §5 abs.2 Nr.5 BauGB von Nadine am 12 Maerz, 2009 um 18:03:56:
Natürlich können im FNP gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB auch Grünflächen ohne besondere Zweckbestimmung dargestellt werden, das steht im Gesetz. Aber welchen Sinn hat die Frage?
: Fallen im Flachennutzungsplan lediglich ausgewiesene "allgemeine Grünflächen" ohne weitere Erläuterungen unter den §5 Abs.2 Nr.5 BauGB. Bitte um schnelle Antwort, bin echt verzweifelt. Vielen Dank