Abgeschickt von Joska am 13 Maerz, 2009 um 23:01:37:
Antwort auf: Holzschuppen ohne Baugenehmigung? von Michael am 10 Maerz, 2009 um 16:46:06:
: Hallo, ich hätte da mal ne Frage:
: Wie groß darf ein Holzschuppen auf eigenem Ackerland sein das im Aussenbereich (also ausserhalb des Bebauungsplanes) liegt, aber nur ca. 20m zum letzten bebauten Grundstück? (In Hessen)
Gar nicht!
: Was wäre die konsequenz wenn jemand "einfach so" einen Holschuppen z.B 4x6x2.5 m aufstellen würde?
Ja, was wohl?
1. Schuppen wieder beseitigen
2. Strafverfahren