Abgeschickt von K.D. am 13 Maerz, 2009 um 11:25:49
Antwort auf: Terassenüberdachung von Mirco am 12 Maerz, 2009 um 16:05:51:
: Moin
: Ich plane, dieses Jahr eine Terassenüberdachung zu errichten. Die Überdachung soll folgende Abmessungen bekommen. Länge: 5,00m; Tiefe: 3,5m; Neigung: 18°.
: Die Überdachung soll als Anbau ausgeführt werden und ist von den verbleibenden 3 Seiten frei zugänglich.
: Ist für diese Art von Bauvorhaben eine Baugenehmigung (Niedersachsen) notwendig?
: Danke
: MFG
Antwort:
Ich hab mal bei den verfahrensfreien Vorhaben nachgelesen. Ich konnte die nicht finden. Das heißt, sie müßte genehmigungspflichtig sein.
In Sachsen-Anhalt ist sowas z.B. bis 3 m Tiefe und 30 qm Fläche frei.
Am besten bei der Bauaufsichtbehörde anrufen.