Abgeschickt von vnvnative am 11 Maerz, 2009 um 11:57:54:
Antwort auf: Re: Flüßiggastank Grenzabstand von Birgit am 11 Maerz, 2009 um 10:31:47:
Evtl. in den Abstandflächenvorschriften Ihres Bundeslandes nachsehen (NRW: § 6 Abs. 10 BauO, aber erst ab gewissen Höhen relevant)
Sonst fällt mir nichts ein...
BetriebssicherheitsVO (Druckbehälter) etc. enthält nach meiner Erinnerung keine Grenzabstände.
: : Hallo
: : Mein Nachbar hat sich einen Flüßiggastank zugelegt.Er hat ihn auf sein Kellerdach gestellt der an meine Garage grenzt (also mauer an mauer).Muß er keine Genehmigung von mir haben ? Wievie Abstand muß er einhalten ? Welche Tips gibt es noch ? Danke im Voraus.
: : Gruß Birgit
:
: Nachtrag: Die Garage schließt direkt an mein Mietshaus an.
: Grüße Birgit