Abgeschickt von Zoe am 02 Maerz, 2009 um 16:12:33
Antwort auf: Re: Dachsanierung Baugenehmigunspflichtig? von K.D. am 27 Februar, 2009 um 08:57:22:
: : Guten morgen,
: : ganz herzlichen Dank!!! das hätte ich so nie gefunden
: : bleibt bitte noch die Beantwortung der Fragen zur Genehmigung des Nachbarn:
: : reicht die Genehmigung des Bauamts, benötigt es einer Genehmigung des Nachbarn, oder fordert das Bauamt die entsprechenden Genehmigungen vom Nachbarn eh ein?
: : Wenn es die Genehmigung vom Nachbarn braucht, reicht mündlich oder muss diese schriftlich eingeholt werden? Muss eine Frist eingehalten werden?
: : Nochmals besten Dank für Antwort und
: : Grüße aus Hessen
: : Zoe
: Antwort: Ein Grenzüberbau geht in der Regel gar nicht. Ausnahme: Übernahme einer Vereinigungsbaulast durch den Nachbarn - muss der Nachbar aber nicht.
: Die Bauaufsichtsbehörde wird die Baulasteintagung fordern und Sie müssen sich kümmern.
: Dies geht nur schriftlich durch Unterschriftsleistung vor der Bauaufsichtbehörde oder deren Anerkennung.
: Wobei sich die Bauaufsichtsbehörde nicht mit dem Willen oder Unwillen des Nachbarn rumschlägt. Sie müßten sich schon kümmern, das der in der Bauaufsichtbsehörde erscheint und auch unterschreibt.
: Diese Fragen und die Verfahrensweise hierzu erklärt Ihr Entwurfsverfasser.
Hallo K.D.
noch so eine aufschlussreiche Antwort,
Ihre Antworten helfen mir wirklich sehr,
nochmal ganz herzlichen Dank hierfür!!!
Grüße aus Hessen :-)
Zoe