Abgeschickt von schüler am 27 Februar, 2009 um 12:24:10
Antwort auf: Re: Bebauung eines Nichtbaulandes von Bauassessor am 18 Februar, 2009 um 23:45:30:
hallo,
-das grundstück steht nicht im bebauungsplan
-aussenbereich ja
-ohne wohnrecht heisst das eine offizielle wohnsitzeintragung nicht möglich ist.verbleib dort ist 365 tage im jahr möglich.
-eine baugenemigung wird nicht erteilt da nicht im bebauungsplan!
-ich möchte es vergrössern weil ich mich im späteren alter dort öfter aufhalten möchte
-steht in thürungen
danke......
: Hallo,
: was heißt NIchtbauland? Kein Bebauungsplan? Im Außenbereich? Was heißt ohne Wohnrecht? Ohne Baugenehmigung? Oder nicht zum dauerhaften Verbleib (als Wohnung) nutzbar?
: Müssen Sie es vergrößern? Warum das Fragezeichen? Warum wurde Bauantrag negativ beschieden?
: In welchem Bundesland steht das Ferienhaus?
: Einfach zu viele offene Fragen, daher keine Antwort möglich.
: : hallo,
: : ich habe mir anfang des jahres ein ferienhaus gekauft.
: : ca 80m2.ohne ofizielles wohnrecht.kann aber das ganze jahr täglich genutzt werden.
: : dieses steht auf nichtbauland, obwohl ein anbau aber problemlos möglich wäre. ein haus unter mir ist noch bauland.
: : ich mus es vergrössern ?
: : bauanträge werden abgewisen. was kann ich tun um einen anbau durchzudrücken ?
: : danke mfg matthias