Abgeschickt von Claudia am 27 Februar, 2009 um 01:46:58
Antwort auf: Re: Namensänderung in der Baubeginnsanzeige von K.D. am 26 Februar, 2009 um 09:40:31:
: : Können durch einen Antrag auf Namensänderung in der Baubeginnsanzeige(BauGenehmigung 2005)Nachteile bezüglich der Eigenheimzulage entstehen bzw. der Anspruch auf diese verloren gehen?
: Antwort: Namenswechsel z.B. durch Heirat oder richtiger Bauherrenwechsel?
Namenswechsel durch Scheidung und neuer Partner