Re: zeitliche Umsetzung eines Bebauungsplans


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Februar, 2009 um 17:34:34

Antwort auf: zeitliche Umsetzung eines Bebauungsplans von frank Sedlmayr am 20 Februar, 2009 um 09:17:40:

: Hallo zusammen,

: ich habe hier eine Frage, die mir schon sehr lange auf den Nägeln brennt.

: Wenn in einem Bebauungsplan ein Bauzwang innerhalb von zwei Jahren erteilt wurde, gilt dies dann auch für öffentliche Einrichtungen wie z. B. Grünanlagen oder Spielplätze die ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplans sind.

: Vielen Dank für Eure Bemühungen

: Grüße

: Frank Sedlmayr

Was steht GENAU im Text zum Bauzwang?
Normalerweise wird die Pflicht zum Bau an das Datum der Erteilung der Baugenehmigung gekoppelt und da Straßen dieser Baugenehmigungspflicht nicht unterliegen, können sie auch nicht dieser Regelung unterworfen werden.




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