Abgeschickt von K.D. am 16 Februar, 2009 um 10:38:11
Antwort auf: Re: Brandschutz von Dirk1111 am 13 Februar, 2009 um 12:29:50:
: : : : Ich hätte eine Frage zum Brandschutz. Wie sieht es bei über Eck (90 Grad) gebauten Objekten aus, muss eine Brandschutzwand ausgebildet werden??
: : : : Es befinden sich 2 Nutzungseinheiten im einen Teil eine weitere wurde in dem Trakt der über Eck gebaut wurde eingerichtet. Meiner Einschätzung nach muss keine Brandschutzwand zwischen den 2 NE und er weiteren errichtet werden!!
: : : Leider antwortet niemand, vielleicht fehlen ja auch einfach ein paar Infos:
: : : Gebäude geringer Höhe, Wohnnutzung
: : : Ich würde mich über eine rege Beteiligung sher freuen! Grüße
: : Antwort: Auch die nachgereichten Infos reichen nicht für eine Antwort. Die Notwendigkeit einer Brandwand kann sich aus verschiedenen Sachverhalten ergeben, die hier nicht ersichtlich sind.
: : Außerdem fehlt Bundesland usw.
: Danke für den Hinweis, Bundesland ist NRW, Abstände zum Nachbargrundstück ausreichend groß! Ich hoffe nun habe ich alle relevanten Infos zusammengetragen!
: Viele Grüße !
Antwort: Vermutlich wird die Wand als Gebäudeabschlusswand betrachtet:
Gebäudeabschlusswände sind herzustellen
1. bei aneinandergereihten Gebäuden auf demselben Grundstück
Nach Zeile 5 Spalte 3 (Gebäude geringer Höhe mit mehr als 2 Wohnungen) der Tab zu § 29 eben als Brandwand auszubilden und damit die Übereckausführung zu beachten.