Abgeschickt von Wolfgang H. am 09 Februar, 2009 um 16:09:08
GUten Tag,
wer kann mir nähere Info´s geben, bezüglich einer Aufschüttung an der Nachbarschaftsgrenze, die über 2 Meter hoch ist. Gibt es eine Rechtsgrundlage...Wo?
Wer muß über diese Maßnahme informiert werden. Der Nachbar des betreffenden Grundstücks wusste von der Aufschütttung nichts. Kann ggf. Rückbau oder finanzielle Entschädigung verlangt werden?
Danke für die Hilfe
Wolfgang H. aus Baden-Württemberg