Abgeschickt von Fragerli am 02 Februar, 2009 um 13:40:24
DIN 14 090 regelt die bauliche Ausführung von Feuerwehrzufahrten. Jedoch ist jede DIN nur von privatrechtlicher Relevanz, im Gegensatz zu Baugesetzbuch, Bauordnung und Verwaltungsvorschriften mit öffentlich-rechtlicher, also verpflichtender Wirkung. Wo findet man derart bindende Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt für die bauliche Gestaltung von Feuerwehrzufahrten auf Grundstücken in Privatbesitz? Gibt es solche öffentlich-rechtlich gebotenen Pflichten dort überhaupt?