Abgeschickt von Bauassessor am 02 Februar, 2009 um 09:31:23:
Antwort auf: Re: Umnutzung von Dirk Baumeister am 31 Januar, 2009 um 22:29:33:
I.d.R. handelt es sich bei solchen Nutzungen um Einrichtungen, die im Kern einer Wohnnutzung entspricht - unabhängig davon, ob jemand damit Geld verdient.
Solange es also keine Lärmschutz-Probleme (z.B. durch erhöhten Besucherverkehr) gibt, ist so eine Einrichtung auch in einem Wohngebiet zulässig.
: : Dart einen Umnutzung eines Gebäudes in eine Einrichtung für behinderte Menschen ohne die Genehmigung der Grundstücksnachbarn erfolgen?
:
: Warum sollten die Nachbarn befragt werden müssen?
: Eine Zustimmung der Nachbarn ist üblicherweise nur dann erforderlich, wenn "nachbarschützende Belange" betroffen sind, z. B. Abstandflächen unterschritten werden sollen. Worin sollte also die Störung, die die Zustimmung erforderlich macht?