Abgeschickt von psu20 am 26 Januar, 2009 um 16:43:35
Antwort auf: Re: Detailfragen zur GRZ Berechnung von Dirk Baumeister am 26 Januar, 2009 um 15:36:56:
Hallo,
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Die heute aktuelle BauNV ist Grundlage des Bebauungsplans.
Es fragt der Bauherr. Mir liegt zwar vom Bauamt (in Hessen) eine Kopie der GRZ Berechnung vor, die der Bauträger eingereicht hat. Diese ist aber sehr grob.
Eine Standardterrasse wird hier zur Hauptfläche gerechnet.
Im Internet findet sich aber beispielsweis ein Berechnungsformular der Stadt Werl. Dort bleiben Terrassen ganz außen vor. Ist dies jeweils unterschiedlich geregelt?
Die Gemeinschaftsfläche wurde vom Bauträger gar nicht berücksichtigt.
Gartenhaus, eine über den Standard hinausgehende Terrasse und ein gemeinsamer Platz für Müllcontainer wurden erst nachträglich gebaut und sind daher in der Berechnung des Bauträgers nicht berücksichtigt. Daher ist mir die Berechnung unklar.
Vom Bauamt war keine klare Aussage zu erhalten.
Findet sich im Internet eine genaue(eindeutige) Anleitung/Information?
Danke!
: : Hallo zusammen,
: : ich habe folgende Detailfragen zur GRZ Berechnung:
: : - Gehen eindeutig zugeordnete Anteile an eine nicht direkt an ein Grundstück angrenzende Gemeinschaftsfläche (Grünfläche, die anteilig mit gleichem Kaufvertrag erworben wird) in die Gesamtgrundstücksfläche ein?
: : - Geht ein geplasterter Platz für die Müllbehälter also bebaute Fläche in die Berechnung ein (Nebenfläche also GRZ 2)?
: : - Müssen Gartenhäuser in der GRZ zwingend berücksichtigt werden? (Nebenfläche also GRZ 2)
: : - Zählen Zufahrten und Eingangswege eindeutig zu den bebauten Nebenflächen (GRZ 2)?
: : - Zählen Pflastersteine zur seitliche Einfassung der Lichtschächte bei gleichem Oberflächenbelag zur Terrasse und gehen somit in die GRZ 1 ein oder können diese vernachlässigt werden?
: : Gibt es eine verbindliche und detaillierte Vorgabe für die GRZ Berechnung oder liegt dies jeweils im Ermessen des zuständigen Bauamtes?
: : Vielen Dank im voraus!
:
: Wer fragt? ... Planer? ... Bauherr? ... Prüfer? Welche BauNVO ist Grundlage des Bebauungsplanes, der diese Festsetzung trifft?
: @Planer + Prüfer: schauen Sie in der DIN 277, Kommentierung zur entsprechenden BauNVO.
: @Bauherr: fragen Sie Ihren Planer ... der wird dafür bezahlt zu wissen, wie die GRZ ermittelt wird.
: Selbstverständlich gibt es Vorgaben für die Ermittlung der GRZ - wir sind ja schließlich in Deutschland.