Abgeschickt von Andrea Silberbauer am 14 Januar, 2009 um 11:00:28
Welche Verjährungsfristen greifen bei einem im Jahr 2005 mündlich abgeschlossenen Vertrag zum Einbau einer Fußbodenheizung vom Privathaushalt mit Heizungsfirma hinsichtlich der Mängelhaftung? Auf welche Zeitpunkte - Fertigstellungsdatum, bzw. Datum des Erkennens des Mangels - kommt es evtl. noch an?
MfG Andrea Silberbauer