Abgeschickt von Fritzi am 13 Januar, 2009 um 19:08:42:
Hallo! Meine Frage: im Baugesetzbuch wird Grenzbau auf 9 Meter (z.B. Bayern) pro Grenze gestattet. Wie ist das mit der Grenze gemeint? Kann man davon ausgehen, dass ein Grundstück i. A. (Rechteckig) 4 Grenzen hat? Wie ist es, wenn man an einer Grundstücksseite ("Nordgrenze") zwei Nachbarn hat? Meiner Meinung darf man da nur insgesamt 9 Meter bauen, es heißt ja pro Grenze, nicht pro Nachbar, oder?