Abgeschickt von Passau am 08 Januar, 2009 um 12:51:52
Antwort auf: Vor und nach 2008 von Stefanie am 04 Januar, 2009 um 10:53:43:
Für das neu geplante Vorhaben gelten die neuen Vorschriften der BayBO 2008. Wie Sie richtig erkannt haben, darf damit die Grenzbebauung grds. nur noch 3 m lang sein (Art. 6 Abs. 9 Satz 2 BayBO).