Abgeschickt von vnvnative am 02 Januar, 2009 um 14:25:17:
Antwort auf: Abstützen Nachbargrundstück von Homer.NRW am 02 Januar, 2009 um 13:25:57:
Bitte bei Fragen den Fall möglichst präzise beschreiben:
- auf welchem Grundstück steht die Mauer genau? Oder steht sie wirklich exakt mittig auf der Grenze? (Glauben reicht nicht!) Unterhaltungspflichtig ist regelmäßig der Eigentümer, auf dessen Grund die Mauer steht.
- zu wessen Schutz dient sie bzw. Wer hat gegenüber dem ursprünglichen Geländeverlauf verändert? Haben Sie nach oben hin aufgeschüttet (= tendenziell Ihre Unterhaltungspflicht) oder hat der Nachbar nach unten hin weggegraben (tendenziell seine Sache, § 909 BGB)?
Steht zu der Wand etwas im Grundbuch oder in der Baugenehmigung?