Re: Anwendung VEP im Aussenbereich


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Abgeschickt von Bauassessor am 21 Dezember, 2008 um 22:50:40:

Antwort auf: Re: Anwendung VEP im Aussenbereich von Schorsch am 21 Dezember, 2008 um 20:51:39:

Ja, das habe ich bereits in meiner ersten "Stellungnahme" geschrieben.


: Hallo,

: vielen Dank für Ihre Antwort. Heißt das jetzt etwa im Klartext, daß ich einfach einen VEP erstellen lassen könnte (die Gemeinde würde mitziehen) und die zuständige Baurechtsbehörde im Landratsamt kann, bzw. darf von der Rechtsseite her nicht widersprechen? Ich brauche den VEP vom Landratsamt also nicht absegnen zu lassen?

: Gruß Georg





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