Abgeschickt von regloh am 15 Oktober, 2008 um 09:45:02
Wie weit muss eigentlich ein Sichtschutz von der Strasse weg sein, um nicht mehr als Einfriedung entlang öffentlicher Verkehrsflächen zu gelten?
Wohnen in Baden-Württemberg - falls das relevant ist.
Hat jemand Erfahrung mit einem Verwaltungsgericht in einer derartigen Sache?