Abriss einer Grenzbebauung


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Abgeschickt von klaus am 27 August, 2004 um 15:05:27

Unser Nachbar hat vor, ein mehrgeschossiges Hinterhaus abzureißen und dort PKW-Stellplätze zu errichten. Sein Hinterhaus grenzt direkt Wand an Wand an unser Hinterhaus. Es handelt sich um alte, nicht denkmalögschützte Fachwerksubstanz.

Was ist zu beachten für uns? Muss man uns eine geürüfte Statik vorlegem. Wer haftet, wenn unser Hinterhaus schaden nimmt. Wer ist für die Instandsetzung unserer Hinterwand zuständig, die dann ja freiliegt?

Kann jemand helfen?


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