Re: Gartenhaus ohne Einhaltung Abstandsflächen


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Abgeschickt von Klaus Lau am 24 August, 2004 um 19:45:37

Antwort auf: Gartenhaus ohne Einhaltung Abstandsflächen von Stefan am 05 August, 2004 um 14:23:12:

: Hallo,
: ich habe ein Haus in NRW erworben. Zu diesem Haus gehört ein Gartenhaus aus Holz ca. 3 x 6 m welches schon seit ca. 20 Jahren dort steht. Dieses Gartenhaus ist im Katasterplan nicht eingetragen und steht unmittelbar zum seitlichen und hinteren Nachbargrundstück. Der seitliche Nachbar hat nichts dagegen. Das hintere Grundstück gehört der Gemeinde und ist Wald. Auch diese haben nichts dagegen, nur eine Baulast möchte die Gemeinde nicht eintragen lassen. Nach Rücksprache mit dem Bauamt haben diese angedeutet das ich das Gartenhaus entfernen muß. Muß ich nun tatsächlich das Gartenhaus abreißen, habe es nicht erbaut sondern beim Kauf des Hauses mitbezahlt, oder besteht die Möglichkeit über eine Geldstrafe das Gartenhaus stehen zu lassen.

: Danke für vergleichbare Gerichtsurteile und Gesetzestexte.

: Stefan


Vielleicht hilft § 3 NachbG (Nachbarrechtsgesetz):

Der Anspruch auf Beseitigung eines Gebäudeteils, mit dem ein geringerer (als der vorgeschriebene) Abstand eingehalten wurde ist ausgeschlossen, wenn ...

c)das Gebäude länger als 3 Jahre in Gebrauch ist.

oder:

§ 65 Landesbauordnung NRW
- genehmigungsfreie Vorhaben

(1) Genehmigungsfreie Vorhaben:


Gebäude bis zu 30 Kubilmeter Brutto- Rauminhalt (früher " umbauter Raum " ohne Aufenthaltsräume, Ställe , Aborte (im Innenbereich)

Gruss Klaus





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